Öffentliche Ausschreibungen ex-post-transparenz
Ex-post-Transparenz
Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) sind bei Bauaufträgen nach der VOB/A im Anschluss an durchgeführte beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie freihändigen Vergaben vom Auftraggeber folgende Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz auf geeignete Weise (z. B. auf Internetportalen) für die Dauer von 6 Monaten zu veröffentlichen, sofern das Auftragsvolumen ohne Umsatzsteuer einen Wert von 25.000,- Euro (bei beschränkten Ausschreibungen) bzw. 15.000,- Euro (bei freihändigen Vergaben) übersteigt:
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- gewähltes Vergabeverfahren
- Auftragsgegenstand
- Name des beauftragten Unternehmens
Bei Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL/A hat der Auftraggeber nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000,- Euro ohne Umsatzsteuer für die Dauer von 3 Monaten auf Internetportalen oder seiner Internetseite zu informieren.
Die der Informationspflicht nach § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 19 Abs. 2 VOL/A unterliegenden Ausschreibungen und Vergaben der Gemeinde Sande finden Sie nachfolgend: