Wie kann ich Fördermittel erhalten?
Bei den Fördergeldern handelt es sich um Landeszuschüsse, die nachrangig gewährt werden, das heißt andere Fördermöglichkeiten müssen vorrangig ausgeschöpft werden. Aus diesem Grund hat jeder Eigentümer zunächst vorrangig bei der Wohnrumförderstelle feststellen zu lassen, ob er nicht von dort Finanzhilfen für sein Vorhaben erhält. Die Förderung aus Städtebaufördermitteln erfolgt gegebenenfalls ergänzend. Ansprechpartnerin für die Wohnraumförderung ist Frau Schiel beim Landkreis Friesland, Fachbereich Planung und Bauordnung, Lindenallee 1, 26441 Jever, Telefon: 04461-919-3590. Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob eine Förderung möglich ist und informieren dann den Sanierungsträger, inwieweit Sie von dort eine Förderung erhalten können.
Sobald die Zustimmung der Denkmalpflege für die Maßnahme erteilt und die Frage der Wohnraumförderung geklärt ist, entscheidet der Rat der Gemeinde Sande über die Festsetzung der konkreten Förderhöhe, die dann in einem zwischen dem Eigentümer und dem Sanierungsträger abzuschließendem Modernisierungsvertrag festgeschrieben wird.
Für Fragen zum Ablauf des Antragsverfahrens stehen Ihnen die Ansprechpartner des Sanierungsträgers selbstverständlich zur Verfügung!



